Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Dies bedeutet, dass sich ein so genannter Bürge verpflichtet, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers (die Person, die ein Darlehen aufgenommen hat), für deren Schulden einzustehen. Bei einer Bürgschaft kann der Bürge befristet oder unbefristet haftbar gemacht werden. Zusätzlich kann vereinbart werden, ob der Bürge beschränkt oder unbeschränkt für den Gläubiger einsteht.




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