Mahnung

Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung des Gläubigers an den Schuldner. Eine Mahnung darf erst nach Eintritt der Fälligkeit an den Schuldner versendet werden. Dieser muss dann der Mahnung innerhalb einer Frist nachkommen, in dem er den ausstehenden Tilgungsbetrag begleicht. Kommt der Schuldner der Zahlung während der festgesetzten Frist nicht nach, so muss er zusätzlich für die Schäden des Gläubigers einstehen.

Mitschuldner

Der Mitschuldner ist, neben dem Hauptschuldner, die zweite Person die bei offenen Forderungen haftbar gemacht werden kann. Der Mitschuldner kann z.B. der Ehepartner sein. Der Vorteil eines Mitschuldners ist der, dass die Bank die Gewissheit hat, sich bei einer Forderung, die der Hauptschuldner nicht erfüllt, an den Mitschuldner wenden kann.

Nominalzins

Der Nominalzins ist der Prozentsatz, mit welchem ein Darlehen verzinst wird. Der Nominalzins wird einmal jährlich (per anno=p.a.) angegeben, beinhaltet aber keine Bearbeitungs- oder sonstige Gebühren. Zum Vergleichen sollte man sich den Effektivzins anschauen, da dieser die meisten Zuschläge schon beinhaltet.

Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung besagt, dass dem Endverbraucher Preise von Waren oder Dienstleistungen angezeigt werden, welche die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile bereits enthalten. Dem Endverbraucher muss somit der Gesamtpreis, auch Endpreis genannt, gezeigt werden. Zudem sagt die Preisangabenverordnung, dass dem Endverbraucher weitere Kosten wie Liefergebühren oder nicht enthaltene Umsatzsteuer angezeigt werden müssen.


Kredit Tipp

Sollten Sie einmal mit den Ratenzahlungen in Verzug geraten, ist es immer sinnvoll auf die Bank (Gläubiger) zuzugehen und eine Zahlungsaussetzung zu vereinbaren. Mahnungen und Zahlungsausfälle sind meist mit Zusatzkosten verbunden und erhöhen unnötig die Kreditkosten.

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Kreditlexikon

Alle Begriffe zum Thema Kredit kurz und bündig erklärt.

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