Mahnung
Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung des Gläubigers an den Schuldner. Eine Mahnung darf erst nach Eintritt der Fälligkeit an den Schuldner versendet werden. Dieser muss dann der Mahnung innerhalb einer Frist nachkommen, in dem er den ausstehenden Tilgungsbetrag begleicht. Kommt der Schuldner der Zahlung während der festgesetzten Frist nicht nach, so muss er zusätzlich für die Schäden des Gläubigers einstehen.
