Mitschuldner

Der Mitschuldner ist, neben dem Hauptschuldner, die zweite Person die bei offenen Forderungen haftbar gemacht werden kann. Der Mitschuldner kann z.B. der Ehepartner sein. Der Vorteil eines Mitschuldners ist der, dass die Bank die Gewissheit hat, sich bei einer Forderung, die der Hauptschuldner nicht erfüllt, an den Mitschuldner wenden kann.




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