Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung besagt, dass dem Endverbraucher Preise von Waren oder Dienstleistungen angezeigt werden, welche die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile bereits enthalten. Dem Endverbraucher muss somit der Gesamtpreis, auch Endpreis genannt, gezeigt werden. Zudem sagt die Preisangabenverordnung, dass dem Endverbraucher weitere Kosten wie Liefergebühren oder nicht enthaltene Umsatzsteuer angezeigt werden müssen.




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