Restschuldversicherung RSV
Eine Restschuldversicherung sichert im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers sowohl diesen als auch den Kreditgeber ab.
Die Gründe einer Zahlungsunfähigkeit werden in einer Restschuldversicherung genau festgelegt (z.B. Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers). Je nach Höhe des Kredites verpflichtet der Kreditgeber den Kreditnehmer zu einem Abschluss eine Restschuldversicherung.
