Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz findet bei Kreditverträgen seinen Einsatz. Es besagt die Vorschriften, welche von sowohl dem Kreditgeber als auch dem Kreditnehmer einzuhalten sind. Hierzu gehören z.B. unter anderem die Einhaltung der Lieferfristen, Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern oder die Möglichkeit des Rücktritts vom Kreditgeber.
